Haben Sie ein Problem aus dem Bereich Jugendstrafrecht?
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Jugendliche ab 14 Jahren können bei Anzeige einer von ihnen begangenen Straftat bestraft werden. Jugendliche werden ab diesem Alter als so reif eingeschätzt, dass Sie durchaus verstehen und unterscheiden können, dass Dinge wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigung kein Spaß sondern Straftaten sind.
Jedoch gibt es für Täter von 14 bis 18 Jahren und in den meisten Fällen sogar bis 21 Jahren ein gesondertes Strafrecht, das Jugendstrafrecht. Es wurde in Deutschland im Jahre 1974 eingeführt und soll vordergründlich erzieherisch wirken und nicht als reine Bestrafung gelten.
Für Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen und nach dem Jugendstrafrecht straffällig werden sind auch spezielle Gerichte zuständig - die Jugendgerichte. Jungen TäterInnen werden zunächst verwarnt und erst bei wiederholten Straftaten und Verstößen zur Gefängnisstrafen verurteilt. Häufig werden Auflagen erteilt, die eine wöchentliche Meldung bei Gericht sein können oder auch die Verrichtung vomn sozialer Arbeit. Bei schweren Vergehen kann aber auch sofort Jugendarrest angeordnet werden. Für die Gerichte ist immer der Aspekt wichtig, ob ein jugendlicher Straftäter Einmaltäter ist oder immer wieder auffällig geworden ist, bzw. die Gefahr besteht, dass er zu einem Wiederholungstäter wird.
Nur bei ganz schweren Verbrechen oder wiederholten kleineren Straftaten und natürlich bei Mord, werden Gefängnisstrafen verhängt. Dazu gibt es spezielle Jugendhaftanstalten, zu denen man in der Regel zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt werden kann.
Jugendgerichtsverhandlungen sind nie öffentlich, bei Verfahren mit Jugendlichen bis 18 Jahren dürfen keine Zuschauer dabei sein, nur die direkt beteiligten a, Verfahren, so natürlich auch der Strafverteidiger des Beschuldigten. Durch das Gericht verhängte Strafen werden im Erziehungsregister protokolliert.